Antifaschismus doch nicht kriminell
Der AStA der Uni Münster begrüßt das Urteil des Bundesgerichtshof vom 15.03.2007, in dem festgestellt wurde, dass durchgestrichene Hakenkreuze keine verbotenen Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen darstellen. In diesem Fall sei klar, dass "nationalsozialistische Kennzeichen in einer Form abgebildet worden sind (Durchstreichen, Zerschmettern u. a.)" bei der "bereits aus der Darstellung die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus deutlich" werde.
Ein Unternehmer der Anstecker u.ä. mit durchgestrichenen Hakenkreuzen vertrieben hatte, war deswegen vom Landgericht Stuttgart wegen des Verwendens verbotener Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt worden. Auch das Münsteraner Bündnis gegen Rechts (BgR), an dem der AStA der Uni Münster beteiligt ist, hatte bei der Mobilisierung gegen die Naziaufmärsche in Münster 2006 ein Hakenkreuz verwendet, welches in den Papierkorb geworfen wird. "Dieser Versuch der Stuttgarter Staatsanwaltschaft antifaschistisches Engagements zu kriminalisieren war von Anfang an lächerlich", so Tim Ackermann, Referent für politische Bildung und demokratische Rechte.



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