Das Semesterticket

Mit der Einführung des NRW-Semestertickets zum Wintersemester 2009/10 hat sich der Verkehrsraum, den wir Studierende zum Pauschalpreis nutzen können, erheblich erweitert. Die vielen Anfragen, die der AStA erhält, zeigen uns aber, daß es eine große Unsicherheit darüber gibt, wie weit sich der Geltungsbereich erstreckt und welche Leistungen im (NRW-) Semesterticket inbegriffen sind.
Die folgenden Angaben gelten nur für Studierende der Hochschulen in Münster!
Verkehrsmittel
Das (NRW-) Semesterticket gilt nur in Nahverkehrsmitteln, es können also alle Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie die Züge des Schienenpersonennahverkehrs (RE, RB und S) in der zweiten Klasse genutzt werden.
Es gilt nicht in Fernverkehrszügen (IC/EC, ICE, Thalys, AutoZug, Nachtzug) und nicht in der ersten Klasse.
Geltungsbereich
Das NRW-Semesterticket gilt auf allen Bahnstrecken in NRW und auf einzelnen Strecken in Niedersachsen (Lügde-Hameln, Vlotho-Hameln, Ibbenbüren-Bünde, Lengerich-Osnabrück, Osnabrück-Halen, Westbarthausen-Osnabrück) und Rheinland-Pfalz (Au-Niederschelden, Betzdorf-Struthütten). Zusätzlich gilt das Semesterticket Münster auf den Bahnstrecken Rheine-Lingen und Gronau-Enschede.
Zum Runterladen: Streckennetzplan der Bahn in NRW (PDF | 956 KB)
Busse, U-, S- und Straßenbahnen können in ganz NRW und im Stadtgebiet Osnabrück genutzt werden. Das NRW-Semesterticket gilt auch in der Wuppertaler Schwebebahn.
Auskünfte über Busse, U-, S- und Straßenbahnen erteilen die Verkehrsverbünde:
Verkehrsgemeinschaft Münsterland/Ruhr-Lippe | Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd | OWLV/Der Sechser | Verkehrs-Servicegesellschaft Paderborn/Höxter | Verkehrsverbund Rhein-Ruhr | Verkehrsgemeinschaft Niederrhein | Verkehrsverbund Rhein-Sieg | Aachener Verkehrsverbund
Personenmitnahme
Die Mitnahme einer anderen Person ist mit dem NRW-Semesterticket nicht möglich. Einzige Ausnahme: Kinder bis fünf Jahre können kostenlos mitfahren.
Mit dem Semesterticket Münster kann in den Bussen im Stadtgebiet Münster ab 19 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig eine weitere Person oder ein Fahrrad mitgenommen werden (die Fahrradmitnahme liegt im Ermessen des Fahrpersonals, das heißt, wenn der Bus zu voll ist, muß das Fahrrad leider draußen bleiben).
Zuschlagfreie Nachtbusnutzung
Mit dem Semesterticket Münster entfällt der Aufpreis zur Nutzung der Nachtbusse im überwiegenden Teil des VGM/VRL (Ausnahmen bilden lediglich die Kreise Soest und Unna). Auch für eine mitfahrende Person ist der Nachtaufpreis bereits mit dem Semesterticket abgegolten.
Gültigkeit des Tickets
Das (NRW-) Semesterticket ist genau ein Semester lang gültig, also derzeit vom 1. Oktober 2009 bis zum 31. März 2010. Es darf nicht laminiert oder mit Folie überklebt werden, da es dann seine Gültigkeit verliert und bei einer Kontrolle eingezogen wird. Wir empfehlen, beide Semestertickets zusammen in einer Klarsichthülle, aus der man sie bei Bedarf einfach herausnehmen kann, aufzubewahren. Das (NRW-) Semesterticket gilt nur für den/die Inhaber/in und ist nicht übertragbar. Es ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepaß, Führerschein; bei ausländischen Studierenden reicht eine beglaubigte Kopie) gültig.
Rückerstattung des Semestertickets
In einigen Situationen kannst du dein Semesterticket zurückerstattet werden. Für die Rückerstattung kannst du dir im Büro des AStA ein Formular abholen, oder hier downloaden. Dieses Formular bringst du zusammen mit deinem Original-Semesterticket (orange) und die im jeweiligen Antragsgrund vermerkten Unterlagen (Kopie) in das AStA-Büro. Der Semesterticketbeitrag wird dir zurückerstattet, wenn der Antrag bis zum 15. November (WS) oder dem 15. Mai (SoSe) bei uns eingegangen ist. Nachgereichte Original-Tickets müssen bis zum 30.November (WS) / 31. Mai (SoSe) beim AStA eingegangen sein.
Für eine Rückerstattung muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:
1.Studierende, die an zwei Hochschulen in Münster eingeschrieben sind und ein Semesterticket einer anderen Münsteraner Hochschule bereits vorweisen können.
2.Studierende, die sich nach erfolgter Rückmeldung bis 30 Tage nach Vorlesungsbeginn exmatrikuliert haben oder exmatrikuliert worden sind
3.Studierende, die für das betreffende Semester beurlaubt worden sind und dieses bis spätestens 30 Tage nach Vorlesungsbeginn nachgewiesen haben
4.Schwerbehinderte, die im Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises sind
5.Kranke, die aufgrund ihrer Erkrankung den ÖPNV voraussichtlich für mindestens 4 Monate im laufenden Semester nicht nutzen können
6.Studierende, die sich im Rahmen ihres Studiums (z.B. Auslandsstudium) nachweislich länger als 4 Monate außerhalb des Geltungsbereiches des Semestertickets befinden
7.Studierende, die Sozialhilfe erhalten
8.Studierende, deren Antrag auf Sozialhilfe als nicht zulässig abgelehnt worden ist – hier ist ein Gespräch mit unseren SozialreferentInnen notwendig
9.Studierende, die sich in einer finanziellen Notlage befinden – auch hier ist ein Gespräch mit unserern SozialreferentInnen notwendig
10.DoktorantInnen, die nachweislich nicht die Infrastruktur der Universität Münster nutzen
Fragen und Antworten zum Semesterticket
Für viele Studierende, die im näheren und weiteren Umland von Münster wohnen, ist das Semesterticket ebenso unverzichtbar wie für diejenigen, die innerhalb Münsters auf die Busse angewiesen sind.
Was viele aber vielleicht noch nicht wussten: Das Semesterticket ist eine Service-Einrichtung des AStA. Das heißt, der AStA der Uni Münster verhandelt mit den Verkehrsbetrieben über den Umfang und Preis des Semestertickets und schließen die dazu notwendigen Verträge ab. Aus diesem Grunde solltet ihr nur Umfragen zum Semesterticket beantworten, welche der AStA in Auftrag gibt. Umfragen der Verkehrsbetriebe werden nur dazu dienen, den Preis in die Höhe zu treiben.
Wir haben für euch im Folgenden die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt:
- Wie bekomme ich das Semesterticket?
- Was muss ich bei der Nutzung beachten?
- Wo und in welchen Verkehrsmitteln gilt das Semesterticket?
- Kann ich jemanden auf dem Ticket mitnehmen?
- Wie lange ist das Semesterticket gültig?
- Ich habe mein Ticket vergessen!
- Ich habe mein Ticket verloren!
- Gibt es auch ein Semesterticket für ZweithörerInnen?
- Was passiert, wenn ich exmatrikuliert bin?
- Rückerstattungen / Härtefälle
- Wo gibt es Fahrpläne?
- Wer beantwortet mir weitere Fragen?
Wie bekomme ich das Semesterticket?
Dein Semesterticket bekommst du automatisch nach der Einschreibung oder Rückmeldung zusammen mit deinem Studierendenausweis von der Uni zugeschickt.
Im Normalfall dauert das circa zwei Wochen nachdem du den Semesterbeitrag bezahlt hast,
Dies bedeutet jedoch auch, dass, wenn du dich sehr spät eingeschrieben hast, oder erst sehr spät deinen Semesterbeitrag gezahlt hast, du evtl. zum Anfang des Semesters noch kein Semesterticket hast.
Was muss ich bei der Nutzung beachten?
Das Ticket ist nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis, oder bei ausländischen Studierenden mit amtlich beglaubigten Kopien von Ausweisen gültig. Das Ticket muss als Original vorliegen und darf nicht eingeschweißt oder laminiert werden. Es ist beim Einsteigen in Busse oder auf Verlangen des Personals der Verkehrsbetriebe vorzuzeigen.
Wo und in welchen Verkehrsmitteln gilt das Semesterticket?
Das NRW-Semesterticket gilt in allen Verbundverkehrsmitteln der Verkehrsverbünde und Verkehrsgemeinschaften innerhalb des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen sowie der Stadt Osnabrück. Es können also alle Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie die Züge des Schienenpersonennahverkehrs (RE, RB und S) in NRW genutzt werden (Ausnahmen betreffen sehr wenige Buslinien ohne Anwendung eines nordrhein-westfälischen Verbund-/Gemeinschaftstarifs).
Zusätzlich könnt ihr das Ticket auf folgenden Strecken nutzen:
NRW und Umland:
Münster - Osnabrück
Gronau - Enschede
Rheine - Lingen
Niedersachsen:
Lügde - Hameln
Vlotho - Hameln
Ibbenbüren-Laggenbeck - Bünde (Westf)
Lengerich (Westf) - Osnabrück Hbf
Osnabrück Hbf – Halen
Westbarthausen - Osnabrück Hbf
Rheinland-Pfalz:
Au (Sieg) - Niederschelden Nord
Betzdorf – Struthütten
Kann ich jemanden auf dem Ticket mitnehmen?
Werktags ab 19 Uhr und am Wochenende und Feiertags ganztägig könnt ihr mit eurem Semesterticket eine weitere Person oder euer Fahrrad in den Stadtbussen in Münster kostenlos mitnehmen. Auch der Nachtzuschlag entfällt für die mitgenommene Person.
In Regionalverkehrsbussen (Linie S oder R) und Zügen könnt ihr keine weiteren Personen oder euer Fahrrad auf eurem Semesterticket mitnehmen!
Wie lange ist das Semesterticket gültig?
Das Semesterticket gilt für das jeweilige Semester (1. April bis 30. September und 1. Oktober bis 31. März).
Ich habe mein Ticket vergessen
Wenn du dein Ticket vergessen hast und kontrolliert wirst, kannst du die 40 Euro sparen, indem du so bald wie möglich bei der Bahn dein Ticket und deine Zahlungsaufforderung von 40 Euro vorlegst, dann musst du nur eine Bearbeitungsgebühr bezahlen.
Ich habe mein Ticket verloren
Solltest du dein Ticket verloren haben, kannst du dir im Studierendensekretariat kostenfrei ein neues Semesterticket ausstellen lassen.
Gibt es auch ein Semesterticket für ZweithörerInnen?
ZweithörerInnen können leider kein Semesterticket erhalten.
Was passiert wenn ich exmatrikuliert bin?
Studierende, die sich bis zum 15. Mai (SoSe) oder zum 15. November (WS) exmatrikuliert haben oder exmatrikuliert worden sind, können das Semesterticket nicht mehr benutzen. Ihr bekommt den Semesterticketbeitrag erstattet.
Rückerstattungen / Härtefälle
In einigen Situationen kann der Betrag für das Semesterticket zurückerstattet werden. Für die Rückerstattung kannst du dir im Büro des AStA ein Formular abholen, oder hier downloaden. Dieses Formular bringst du zusammen mit deinem Original-Semesterticket (orange) und die im jeweiligen Antragsgrund vermerkten Unterlagen (Kopie) in das AStA-Büro. Der Semesterticketbeitrag wird dir zurückerstattet, wenn der Antrag bis zum 15. November (für das Wintersemester) oder dem 15. Mai (SoSe) bei uns eingegangen ist. Nachgereichte Original-Tickets müssen bis zum 30. November. (WS) / 31. Mai (SoSe) beim AStA eingegangen sein.
Das Semesterticket zurückerstattet bekommen
1. Studierende, die an zwei Hochschulen in Münster eingeschrieben sind und ein Semesterticket einer anderen Münsteraner Hochschule bereits vorweisen können.
2. Studierende, die sich nach erfolgter Rückmeldung exmatrikuliert haben oder exmatrikuliert worden sind.
3. Studierende, die für das betreffende Semester beurlaubt sind.
4. Schwerbehinderte, die im Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises sind.
5. Kranke, die aufgrund ihrer Erkrankung den ÖPNV voraussichtlich für mindestens 4 Monate im laufenden Semester nicht nutzen können
6. Studierende, die sich im Rahmen ihres Studiums (z.B. Auslandsstudium) nachweislich länger als 4 Monate außerhalb des Geltungsbereiches des Semestertickets befinden.
7. Studierende, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II erhalten
8. Studierende, deren Antrag auf Sozialhilfe als nicht zulässig abgelehnt worden ist.
9. Studierende, die sich in einer finanziellen Notlage befinden
In diesen beiden Fällen ist ein Gespräch mit unserem Sozialberater erforderlich
10. DoktorandInnen, die weder Erst- noch Zweitwohnsitz im Geltungsbereich des Semestertickets haben.
Wo gibt es Fahrpläne?
Bei den Stadtwerken Münster (Hafenplatz) und im „Mobilé“ (Bussteig C2 am Hbf) kannst du Busfahrpläne für Münster bekommen.Eine elektronische Fahrplanauskunft gibt es hier: www.stadtwerke-muenster.de/fahrgaeste. Der AStA hat keine Fahrpläne!
Fahrplanauskünfte erteilen:
Schlaue Nummer für Bus & Bahn:
0 180 3 / 50 40 30 (9 Ct./Min. im dt. Festnetz, Mobilfunk max. 42 Ct./Min.)
Fahrplanauskunft der Bahn: 0800 1 50 70 90 (kostenlos)
Wer beantwortet mir weitere Fragen?
Weitere Fragen zum Ticket, könnt ihr per Mail stellen. Die Adresse ist:
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