Du hast vor dem 1. September letzten Jahres bereits BAföG bekommen?
Dann unbedingt weiterlesen, vielleicht hast du vor dem 29. Februar diesen Jahres noch was zu tun:

Das neue BAföG-Änderungsgesetz, was vergangenes Jahr in Kraft getreten ist, ermöglicht ein Schuldenerlass, wenn die Schuld “binnen 20 Jahren trotz redlichen Bemühens nicht” getilgt werden konnten. Das heißt im Klartext: Wer nicht zahlen kann, muss auch nicht zahlen und hat nach 20 Jahren trotzdem keine Schulden. Für alle, die erst ab September 2019 zum ersten Mal BAföG bekommen haben, gilt das automatisch. Für alle anderen - also Studis, die bereits vorher BAföG bekommen haben, egal ob bis zum heutigen Tag oder vor Jahrzehnten - gilt ein Wahlrecht. Das bedeutet, es muss ausdrücklich verlangt werden, nach den neuen Regeln behandelt zu werden. Für mehr Informationen hat der Bund eine Seite eingerichtet, die das Wahlrecht erläutert und auf einen Onlineantrag verweist, mit dem der Antrag bequem von Zuhause gestellt werden kann.

https://www.bva.bund.de/…/wahlrecht-ord…/wahlrecht_node.html

Wir empfehlen ausdrücklich, von diesem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Und leitet den Link an ehemalige Studierende weiter, die diese Option sonst nicht im Blick haben.

Wenn du bisher kein BAföG bekommen hast, probier doch mal einen BAföG-Rechner aus und schau, ob sich ein Antrag für dich lohnen würde.