Münster, den 14.02.2019 - Am 08.02.2019 gab die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja Karliczek (CDU), ein Interview bei SPIEGEL ONLINE, indem sie äußerte, dass das BAföG diejenigen unterstützen sollte, die ''wirklich Hilfe benötigen'', da Steuergeld hart erarbeitetes Geld. Bei Studierenden, die kein BAföG beziehen könnten sollte die Verantwortung bei den Eltern liegen. Zur Anmerkung des Spiegels, dass man mit 325€ für die monatliche Miete in Köln, Hamburg, Stuttgart oder München nicht weit käme, führte Karliczek weiter aus: "Man muss ja nicht in die teuersten Städte gehen. Unsere Hochschullandschaft ist in der Breite sehr gut aufgestellt, wir haben auch hervorragende Standorte in Gegenden, in denen Wohnen nicht so teuer ist.".

 Der AStA der Universität Münster empfindet die Ausführungen von Frau Karliczek als inakzeptabel. Steuergeld ist zwar hart erarbeitet, aber die Prioritätensetzung bei dem Einsatz der Mittel ist ausschlaggebend und im Moment noch nicht im Sinne der Studierenden.

Denn: Seit Jahren sinkt die Zahl der durch BAföG gefördeten Studierenden. Verantwortung von allen Eltern einzufordern, geht an der Lebenswirklichkeit der Menschen vorbei. Das BAföG sollte gerade den Studierenden helfen, die nicht von den Eltern finanziert werden können. Auch Eltern, deren Einkommen über den Freigrenzen liegt, ist es nicht immer möglich, ihre Kinder zu unterstützen. Wenn dennoch ein Studium begonnen wird, kann es dazu kommen, dass man als Student*in einen Kredit aufnehmen muss oder neben dem Studium arbeiten muss - ein Hindernis für gute Leistungen im Studium und gesellschaftliches Engagement.

Die Ministerin nimmt in Kauf, dass sich bereits Studienanfänger*innen verschulden oder die Regelstudienzeit überschreiten müssen. Dies kann zusätzliche Kosten nach sich ziehen - zum Beispiel bei der Krankenversicherung.

 Unsere Hochschullandschaft ist zwar breit aufgestellt. Dennoch halten wir ist die Aussage, dass man auch an Orten studieren könne, an denen Wohnen nicht so teuer ist, höchst problematisch.

Die Aussage ignoriert, dass die familiäre Situation einen beliebigen Studienort unmöglich macht. Dies gilt beispielsweise für Studierende mit Kind oder für Studierende, die Angehörige pflegen. Zudem können Studiengänge in Deutschland sehr unterschiedlich ausgestaltet sein. Die Gewichtung der Inhalte und Schwerpunkte unterscheidet sich zum Teil deutlich. Die Aussage der Ministerin bedeutet damit schon bald einen Einschnitt in das Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Grundgesetz: Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen). BAföG sollte unserer Meinung nach genau aus diesem Grund zur Chancengleichheit in Deutschland beitragen, sodass das Grundrecht auf Berufsfreiheit und die Wahl der Ausbildungsstätte unabhängig von den Eltern ausgeübt werden kann.

Die kommende BAföG Reform mit ihrer Erhöhung von 735€ (BAföG-Höchstsatz) auf rund 850€ (neuer geplanter BAföG-Höchstsatz)  ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung aber insgesamt nicht ausreichend, um die Lebenshaltungskosten von Studierenden zu decken. Die Wohnraumpauschale soll von derzeit 250€ auf 325€ angehoben werden. Dies löst die bestehenden Probleme nicht. Die Wohnkosten steigen in den Hochschulstädten stetig und auch die Erhöhung auf 325€ deckt nicht die immer weiter steigenden Mietkosten in vielen Städten, Die Lösung kann nicht sein, dass Studierenden empfohlen wird in günstigere Städte zu ziehen, statt es möglich zu machen, dass es an den Hochschulstandorten Deutschlands, günstigen Wohnraum gibt. Neben der stetigen Erhöhung und Anpassung des BAföG an die Inflation müssen auch die Studierendenwerke durch die Länder besser finanziert werden, um günstigen Wohnraum für mehr Studierende anzubieten.