Beglau­bigungen

Wer von seinen Originaldokumenten beglaubigte Kopien braucht, kann diese im Büro des AStA bekommen. Dafür könnt ihr einfach zu den Öffnungszeiten vorbeikommen! Mitbringen müsst ihr das Dokument sowie maximal zehn Kopien, die ihr dann in der Regel innerhalb von zwei Tagen beglaubigt zurückbekommt. Die Kopien müssen exakt und vollständig dem Original entsprechen, das heisst: Texte oder Stempel dürfen auf der Kopie nicht fehlen oder unvollständig kopiert sein. 

Bitte beachten!

  • Leider können wir keine Beglaubigungen von Dokumenten vornehmen die fürs Ausland bestimmt sind. Diese Dokumente darf nur das Studierendensekretariat (Herr Rehwinkel) anfertigen.
  • Denke daran Kopien der Dokumente, die du beglaubigen möchtest mitzubringen.
  • Die Tackernadeln zusammengehefter Originaldokumente dürfen zum Kopieren nicht geöffnet / entfernt werden.
  • Es können keine Farbkopien beglaubigt werden!
  • Der AStA darf keine Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden u.ä.) oder amtliche Dokumente (Ausweispapiere, polizeiliche Führungszeugnisse u.ä.) beglaubigen.
  • Auch mehrseitige Dokumente müssen vollständig kopiert werden (alle Vorder- und Rückseiten, auch wenn die Seite nur einen Stempel, oder eine unwichtig erscheinende Beschriftung enthält).
  • Stempel und Unterschriften müssen möglichst lesbar sein (Kopierer im Funktionsmenü ggf. dunkler einstellen).
  • Das Format der Kopien muss nicht dem des Originaldokuments entsprechen, sofern alle Inhalte erhalten und lesbar bleiben. Großformatige Dokumente können demnach verkleinert werden (Reproduktionsfaktor). Bei mehrseitigen Originalen dürfen die Kopien beidseitig bedruckt sein (zwei Seiten auf ein Blatt). Die vier Seiten eines Abiturzeugnisses können beispielsweise – wie im Original – beidseitig auf einen DIN A3 Bogen kopiert werden.
  • Kopien bitte nicht zusammenheften und die Dokumente (Orginal und Kopie) nicht in mitgebrachte Folien abgeben, mit Büroklammern oder Postits etc. versehen.