Seit dem 1. August ist die neue BAföG-Reform in Kraft. Das bedeutet für alle Empfänger*innen vor allem erstmal eins: Mehr Geld. Die Sätze wurden angehoben, die Freibeträge und Wohnzuschläge steigen und der Kinderbetreuungszuschlag wird erhöht. Das bedeutet in Zahlen, dass der aktuelle Höchstsatz für Studis von bisher 735€ auf 853€ im Monat gestiegen ist. Im August 2020 gibt es eine weitere Anpassung der Sätze. Wir begrüßen das neue BAföG-Änderungsgesetz und die damit einhergehende und längst fällige finanzielle Entlastung von Studierenden. Trotzdem ist es nur ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Es sollte für alle möglich sein, ohne wirtschaftliche Sorgen und Ängste zu studieren.

Was bedeutet die Änderung für euch?

Für aktuelle BAföG-Empfänger*innen: Ihr erhaltet ab Semesterbeginn - an der Uni Münster ist das der Oktober - mehr BAföG als bisher. Dass der höhere Betrag nicht bereits ab August ausgezahlt wird, halten wir für ungerecht und prüfen rechtliche Schritte.

Für Studierende, die bisher kein BAföG erhalten haben: Ein Antrag lohnt sich bereits jetzt. Die Freibeträge wurden erhöht, sodass ein positiver Bescheid nun wahrscheinlicher ist. Auch, wenn nur eine geringe Förderung möglich ist, geht ein positiver Bescheid auch immer mit einer Befreiung vom Rundfunkbeitrag einher. Gezahlt wird ab dem Monat, ab dem euer Antrag beim Studierendenwerk eingegangen ist. Umso früher ihr den Antrag stellt, desto besser also. Der neue Satz gilt für euch bereits ab August.

Ihr habt Erfahrungen mit dem BAföG-Amt in Münster gemacht, die ihr mit uns teilen wollt?

Wir interessieren uns für eure Geschichten. Meldet euch gerne auch anonym bei uns unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!