Zum neuen Semester wurden die Freibeträge des BAföGs erhöht und die Rückzahlungsmöglichkeiten für Studierende vereinfacht. Dies ist eine Veränderung,  die der AStA begrüßt.
Leider gibt es bei der BAföG-Novelle auch eine Kehrseite: An die BAföG-Höchstsätze sind auch die Beiträge an die gesetzlichen, studentischen Krankenversicherungen gebunden. Diese betragen nach §236 SGB V ein Dreißigstel des BAföG-Höchstsatzes. Da nun der Höchstsatz gestiegen ist, steigt in Folge dessen auch der Beitrag an die Krankenkasse.

Was bedeutet das konkret?
- Ist man familienversichert, also beispielsweise unter 25 Jahren alt und verdient weniger als 450€ monatlich, muss kein höherer Beitrag gezahlt werden.
- Studierende, die BAföG erhalten und studentisch versichert sind, sind ebenfalls nur teilweise betroffen. Denn BAföG-Empfänger*innen erhalten nun einen höheren Zuschlag zur Pflege- und Krankenversicherung (der allerdings zusätzlich beantragt werden muss), sodass sich die tatsächlich zu zahlenden Beträge auf wenige Euro beschränken.
- Studierende, die weder familienversichert sind, noch BAföG erhalten, müssen die neuen erhöhten Beiträge in voller Höhe bezahlen, obwohl sie von den neuen BAföG-Richtlinien nicht profitieren.

Wofür sich der AStA einsetzt
Obwohl das BAföG Studierende in der Breite fördern soll, werden hier einige Studierende benachteiligt.
Viele Studierende, die sich ihr Studium selbst finanzieren, arbeiten nebenbei. Da jetzt jährlich ca. 170€ (je nach Krankenkasse) mehr für die Beiträge anfallen, müssen diese zusätzlich aufgebracht werden, was eben nicht zu erleichterten Studienbedingungen führt.
Da erneute Erhöhungen der BAföG-Höchstsätze in den nächsten Jahren geplant sind, sollte in diesem Zug eine Reform der studentischen Krankenversicherungsbeiträge durchgeführt werden. Studierende sollten nicht schlechter gestellt werden, wenn sie kein BAföG erhalten können oder nicht familienversichert sind.
Der AStA plädiert für eine Überarbeitung der aktuellen Regelungen und Gesetze und will hiermit auf dieses Problem aufmerksam machen.