Der Semesterbeitrag für das Sommersemester 2020 beträgt 299,34€ – für viele von uns viel Geld. Und so erreichen uns auch jedes Semester Fragen, wofür dieser Beitrag eigentlich erhoben wird. Auf dem Bild seht ihr die genaue Aufteilung des Beitrages. Im Folgenden möchten wir auch auf häufig gestellte Fragen zum Semesterbeitrag eingehen.

Handelt es sich beim Semesterbeitrag um Studiengebühren?

Nein. Der Semesterbeitrag ist keine Studiengebühr, das Geld wird zwar an die Uni überwiesen, diese überweist es jedoch weiter ohne selbst einen Teil davon zu behalten.

Was bekomme ich überhaupt für das Geld?

Mit etwas mehr als der Hälfte des Beitrages (184,40€) wird das Semesterticket finanziert, mit dem alle Studierenden an der Uni Münster den öffentlichen Personennahverkehr in NRW ohne Zusatzticket benutzen können. Durch das Solidarmodell zahlen wir alle einen wesentlich geringeren Beitrag verglichen mit herkömmlichen Monats- oder Jahrestickets und ermöglichen so allen Studierenden die kostengünstige Nutzung der öffentlichen Transportmittel.
Weiterhin gehen 99,11€ an das Studierendenwerk, das damit die Mensen und Wohnheime teilfinanziert.
Die Aufgaben der Studierendenschaft schlagen mit 10,50€ zu Buche. Wenn ihr euch dafür interessiert, wie dieses Geld ausgegeben wird, erfahrt ihr das im Haushalt für 2020, den das Studierendenparlament beschlossen hat. Darüber hinaus entfallen 3,40€ auf das Kultursemesterticket, mit dem ihr kostenlos oder stark vergünstigt Kultureinrichtungen in Münster besuchen könnt, 1,40€ auf den Studierendensport, 30 Cent auf das Campusradio RadioQ, und zu guter letzt 23 Cent auf die Zusatzversicherung für Studierende.

Kann ich mir den Semesterbeitrag ganz oder teilweise erstatten lassen?

Eine Erstattung des Semesterbeitrages findet bei Auslands- und Urlaubssemestern sowie in ausgewiesenen Härtefällen statt. Einen Überblick zur Erstattung des Semesterticketbeitrages erhaltet ihr unter https://www.asta.ms/semesterticket#more. Dort findet ihr auch einen Link zum Erstattungsformular der Uni. Solltet ihr in einer finanziellen Notlage sein und daher nicht in der Lage, den Semesterbeitrag zu zahlen, könnt ihr euch außerdem an unsere Sozialberatung wenden.