Viele Studierende verlieren in dieser Zeit ihren Job in der Gastronomie, der Event-Branche oder auch der Altenpflege. Der AStA ist kann Studierenden in finanziellen Notlagen akut helfen. Für die Mittel der Studierendenschaft gelten aber besondere gesetzliche Vorgaben, dies führt dazu, dass uns teilweise trotz vorliegender Härtefälle die Hände gebunden sind. Anderseits reichen die uns zur Verfügung stehende Möglichkeit der Beitragserstattung in Höhe von 200 € nicht aus, um Studierenden nachhaltig durch einen größeren Zuschuss von etwa einer Monatsmiete zu helfen. Da auch viele Eltern von Studierenden von der Krise betroffen sind, können sie ihre Kinder nicht mehr finanziell absichern, selbst wenn sie wollten. Auch unsere kurzfristigen Darlehen können Probleme oft nur verschieben. Deshalb brauchen einige Studierende dringend Zuschüsse, die sie nicht zurückzahlen müssen.

Wollen Sie Studierende in finanziellen Notlagen unterstützen? Dann spenden sie auf unser Konto DE33 4005 0150 0000 2175 21 bei der Sparkasse Münsterland Ost mit dem Verwendungszweck „Unterstützung Studierende in Not“.

Zuwendungen für mildtätige Zwecke an die Studierendenschaft der Universität Münster sind nach § 10 b EStG abzugsfähig. Wenden Sie sich für eine Zuwendungsbestätigung gern an uns unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.