Die Landesregierung NRWs hat am 1. April eine Gesetzesänderung zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie vorgelegt. Der umstrittene Entwurf ist nun vorerst in die Ausschüsse überwiesen worden und soll am 9. April noch einmal im Landtag besprochen werden. Der AStA der Uni Münster sieht den ersten Entwurf äußerst kritisch und rät dringend zu einer Überarbeitung. „Die Einschränkungen der demokratischen Partizipation von Studierenden sind so nicht hinnehmbar. Studentische Beteiligung muss weiterhin gewährleistet sein - wenn nicht durch die üblichen Gremien, dann jedenfalls durch die Asten“, so AStA-Referentin Sophie Kiko. „Solche radikalen Einschnitte können nicht mit dem Ernst der Lage gerechtfertigt werden. Zudem benötigen alle Kompetenzerweiterungen ausdrückliche Befristungen.“ ergänzt AStA-Referentin Lina Eilers.


Der AStA der Uni Münster fordert insbesondere:

  1. Fortwährende Partizipationsmöglichkeiten der Studierendenschaft: Gremien mit studentischer Beteiligung müssen weiterhin zumindest angehört werden und dürfen nicht von Entscheidungsprozessen ausgeschlossen werden. Dies könnte in Anlehnung an die vereinfachten Verfahren, die nun beispielsweise zur Einbeziehung von Kommunen vorgesehen werden, geschehen.
  2. Bisher liegt es allein bei den Rektoraten, die Interessen der Studierendenschaft bei möglichen Änderungen an Prüfungsordnungen (und zum Beispiel auch Prüfungsformate) einzubeziehen. Wir fordern hier eine Festschreibung, dass der Ermessensspielraum zugunsten von Studierenden genutzt werden muss. Die Flexibilisierung bei Prüfungen darf nicht zu einer Einschränkung von Rechten der Betroffenen führen.
  3. Die Änderungen am Hochschulgesetz und am Kunsthochschulgesetz sollten zeitlich befristet werden, um studentische Beteiligung schnellstmöglich wieder zu sichern.
  4. Das Streichen des Eingriffs in das persönliche Freiheitsrecht: Bürger*innen mit Ausbildung im Gesundheitswesen, zu denen auch viele Studierende gehören, dürfen nicht verpflichtet werden, in der medizinischen Versorgung eingesetzt zu werden.
  5. Die Berücksichtigung von ausländischen Studierenden im Gesetzesentwurf: Ausländische Studierende müssen vor Unsicherheiten bezüglich Aufenthaltsstatus und Studienfinanzierung geschützt werden. Aufenthaltserlaubnisse sollen unbürokratisch verlängert und der Finanzierungsnachweis ausgesetzt werden. Abschiebungen müssen umgehend gestoppt werden. Außerdem darf niemand aufgefordert werden, in ein Risikogebiet zu reisen.