Dass die Universität nach Räumen suchen muss, ist vollkommen verständlich. Aber es spielt eine nachgelagerte Rolle, ob Uni-Verwaltungsgebäude mitten in der Stadt oder außerhalb sind. Das ist beim Wohnraum anders. „Wohnungen und nicht Verwaltungen gehören in die Innenstadt. Das ehemalige Finanzamt muss zu Wohnraum umgewandelt werden. Prüfungsämter sind natürlich auch ein Service für die Studierenden, dennoch sind diese nicht Bestandteil der täglichen Studiumsroutinen “, sagt Luca Horoba, Referent für Soziales und Wohnraum

Nach den Informationen des AStA hat der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW (Dieser verwaltet das Gebäude an der Münzstraße 10) die Immobilie bereits vor einiger Zeit für entbehrlich befunden, somit müsste einer Wohnnutzung nicht viel im Weg stehen. „Die Tatsache, dass vor gut fünf Jahren eine Behörde aus dem Gebäude ausgezogen ist und nun wieder Verwaltungseinheiten einziehen sollen, wirft für uns viele Fragen auf. “, so Paula Aguilar Sievers, ebenfalls Referentin für Soziales und Wohnraum, weiter. Der politische Wille sei das, was nun zähle.

Der AStA setzt sich schon lange für die Umnutzung des ehemaligen Finanzamts zu einem Wohnheim ein - wie in vielen Medienberichten zu lesen. Das Studierendenwerk unterstützt dieses Anliegen und will die Umnutzung umsetzten.

Laut Aguilar Sievers ist mittlerweile ein Worst-Case-Szenario in Bezug auf die Wohnraumsituation in Münster eingetreten. Bis Ende des Jahres werden ca. 500 Zimmer für Studierende der münsteraner Hochschulen, bedingt durch auslaufende Mietverträge des Studierendenwerks, verloren gehen. Die Studierenden müssen ausziehen, denn ein Großteil der Wohneinheiten wird für die Unterbringung von Zollschüler*innen benötigt.

Dem Bericht der Westfälischen Nachrichten nach benötigt die Universität lediglich die Hälfte des Gebäudes, auch das Landgericht sei interessiert. Dazu Horoba: „Auch wenn wir größtes Verständnis für die Bedarfe der Universität im Sinne eines guten Lehr- und Forschungsbetriebs haben, fühlen wir uns gezwungen, die Forderung nach der Umnutzung des ehemaligen Finanzamts, dem Land NRW gegenüber weiterhin entschieden zu vertreten, um mindestens Teile der wegfallenden Wohneinheiten zu kompensieren. Dies kann und darf nur ein erster Schritt sein. In Zukunft muss auch die Stadt Münster zusammen mit Universität, Studierendenwerk und die Statusgruppenvertretung der Studierenden noch koordinierter in der Entwicklung neuer Flächen zusammenarbeiten. Es darf eigentlich keine Konkurrenzsituation zwischen Studium, Lehre, Forschung und Wohnen geben.“