Studierende, die aufgrund der Coronavirus-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind, können beim AStA schnell und unbürokratisch Hilfe erhalten. Im Folgenden findest du eine Übersicht:

Zuschuss aus dem Corona-Notfonds:
Die Universität sammelt Spenden für ein Corona-Notfonds, um Studierenden in Not zu helfen. Aus diesem Fonds kannst du einen Zuschuss von bis zu 450 € erhalten, um dich kurzfristig zu unterstützen. Die wichtigsten Voraussetzung dafür sind: aktuelles Einkommen unter dem BAföG-Höchstsatz, keine Rücklagen und die Corona-Krise als Auslöser der Notlage. In der Beratung klären wir gemeinsam mit dir, ob ein Zuschuss für dich in Frage kommt. Danach kannst du einen Antrag stellen. Über diese Anträge wird in der Regel einmal in der Woche entschieden. Näheres erfährst du auch in der Beratung: Jetzt eine Anfrage stellen.

Beitragserstattung:
In finanziellen Notlagen kann dir der Anteil des Semesterbeitrags, der auf die Studierendenschaft entfällt erstattet werden. Im Sommersemester 2020 sind dies 200,00 Euro. Wer BAföG empfängt oder wer kein BAföG empfängt, weil die Eltern zu viel verdienen, dem/der kann grundsätzlich keine Erstattung gewährt werden. Gemäß Härtefallordnung kann aber insbesondere für Menschen mit Familie eine Ausnahme gemacht werden.

Weitere Informationen findest du bei unserer Sozialberatung.

Sozialdarlehen:
Der AStA vergibt an Studierende, die in eine finanzielle Notlage geraten sind, Sozialdarlehen als Einmalzahlung in einer Höhe von bis zu 853 €, um die Notlage zu überbrücken und die Fortsetzung des Studiums zu ermöglichen. Bei Studienbeginn kann der doppelte Betrag in Höhe von 1.706 € zur Startfinanzierung in Anspruch genommen werden. Diese Darlehen werden zinslos gewährt und sind zu einem vorher vereinbarten Zeitpunkt zurückzuzahlen. Studierende, die sich in einer solchen finanziellen Notlage befinden, sollten schnell ein Gespräch mit der Sozialberatung führen und einen Antrag auf Gewährung eines zinslosen Darlehens stellen.

Weitere Informationen findest du bei unserer Sozialberatung.

BAföG:
Was bedeuten die verschobenen Fristen für mein BAföG? Kann ich mehr BAföG bekommen, wenn meine Eltern ihren Job verloren haben oder in Kurzarbeit sind? Antworten auf diese Fragen findet ihr auf der Seite des Studierendenwerks.

Hartz IV:
Studierende mit eigener Wohnung, die durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie finanziell betroffen sind, z. B. weil sie aktuell ihren Nebenjob in der Gastronomie oder im Einzelhandel nicht ausüben können, haben in der Regel keinen rechtlichen Anspruch auf Unterstützung durch das Jobcenter (Arbeitslosengeld 2).

Weitere Informationen findest du bei unserer Sozialberatung.