Die Sozialberatung ist weiterhin über das Ticket-System zu erreichen. Du wirst dann schnellstmöglich zurückgerufen.
Zudem wird zu folgenden Zeiten Präsenzberatung im AStA (Raum 110) angeboten:
Dienstag von 11 bis 15 Uhr
Mittwoch von 12 bis 16 Uhr
Erreichbarkeit im Home-Office:
Montag und Donnerstag
0163 18 33 33 5
Dienstag und Mittwoch
0251 83 22 28 1
Sozialberatung
Auch in der aktuellen Krise ist der AStA für dich da. Wenn du dich in einer finanziellen Notlage befindest, kannst du dich an unsere Sozialberatung wenden. Dort kannst du uns deine Lage schildern und wir besprechen mit dir, wie wir dir helfen können oder welche anderen Hilfen in Frage kommen. Uns erreichen im Moment sehr viele Anfragen, deswegen haben wir ein Support-System eingrichtet, um allen Anfragen gerecht werden zu können. Bitte stelle dort eine Anfrage und wir rufen dich zurück. Diese Beratung ist eine Voraussetzung, um eine unserer Unterstützungen in Anspruch nehmen zu können.
Eine Übersicht über unsere Unterstützungsmöglichkeiten findest du auf hier. Bitte wende dich aber immer zunächst an die Sozialberatung.
Zuschuss aus dem Krisenfonds
Du hast deinen Job verloren und weißt nicht, wie dein Geld bis zum Ende des Monats reichen soll? Du kannst deine Nebenkostenabrechnung nicht bezahlen? Du musst spontan umziehen und kannst dir den Umzug nicht leisten? Oder dir ist ein wichtiges Haushaltsgerät kaputt gegangen? In Kooperation mit der Universität haben wir den Krisenfonds aufgebaut, um dir in solchen Situationen zu helfen. Dieser wird aus Spenden finanziert, welche die Uni sammelt.
Ab dem Sommersemester 2023 sind die Zuschüsse gestiegen! Du kannst jetzt aus dem Krisenfonds einen Zuschuss von bis zu 300 € (bei Härtefällen bis zu 450 €) erhalten, um dich kurzfristig zu unterstützen. Diesen Zuschuss musst du nicht zurückzahlen. Die wichtigsten Voraussetzung dafür sind:
- Du befindest dich in einer akuten finanziellen Notlage
- Du bist an der Universität eingeschrieben
- Dein aktuelles Einkommen liegt möglichst unter dem BAföG-Höchstsatz (aktuell 934 €) oder du hast trotz eines höheren Einkommens einen begründeten Bedarf (zum Beispiel, wenn du Kinder hast)
- Du hast keine finanziellen Rücklagen, die dir eine kurzfristige Finanzierung ermöglichen
In der Sozialberatung klären wir gemeinsam mit dir, ob ein Zuschuss für dich in Frage kommt. Danach kannst du einen Antrag über das StudentsSupport System stellen, über welchen in der Regel innerhalb von zwei Wochen entschieden wird.
Der Krisenfonds finanziert sich ausschließlich aus Spenden. Wenn du willst und es dir möglich ist, kannst du hier für den Krisenfonds spenden.
Beitragserstattung
In finanziellen Notlagen kann dir der Anteil des Semesterbeitrags, der auf die Studierendenschaft entfällt erstattet werden. Im Wintersemester 2022/2023 sind dies 216,69 Euro.
Wer BAföG empfängt oder wer kein BAföG empfängt, weil die Eltern zu viel verdienen, dem/der kann grundsätzlich keine Erstattung gewährt werden. Gemäß Härtefallordnung kann aber insbesondere für Menschen mit Familie eine Ausnahme gemacht werden.
ACHTUNG GEÄNDERTES VERFAHREN
Aus Gründen der Corona-Prävention hat der AStA in Änderung der üblichen persönlichen Beratung seine Sozialberatung auf eine telefonische Beratung und einen E-Mail-basierten Antragsablauf umgestellt.
Bitte kontaktierte zuerst unsere Sozialberatung, sie erklärt dir auch nochmal den Ablauf. Wenn dir dazu geraten wurde, einen Antrag zustellen, wird dir der Antrag zugemailt, den du bitte ausfüllst und dem AStA unterschrieben (im Original) zukommen lässt. Dazu kannst du den Antrag entweder in den AStA-Briefkasten werfen oder per Post verschicken. Bitte beachte dabei, dass du dem Antrag eine Studienbescheinigung und eine Kopie des Semestertickets beilegen musst.
Wenn du einen Anspruch auf Beitragserstattung hast, siehe auch unten bei "Wohngeld".
Sozialdarlehen
Der AStA vergibt an Studierende, die in eine finanzielle Notlage geraten sind, Sozialdarlehen als Einmalzahlung in einer Höhe von bis zu 934 €, um die Notlage zu überbrücken und die Fortsetzung des Studiums zu ermöglichen. Bei Studienbeginn kann der doppelte Betrag in Höhe von 1868 € zur Startfinanzierung in Anspruch genommen werden.
Diese Darlehen werden zinslos gewährt und sind zu einem vorher vereinbarten Zeitpunkt zurückzuzahlen. Studierende, die sich in einer solchen finanziellen Notlage befinden, sollten schnell ein Gespräch mit der Sozialberatung führen und einen Antrag auf Gewährung eines zinslosen Darlehens stellen.
ACHTUNG GEÄNDERTES VERFAHREN
Aus Gründen der Corona-Prävention hat der AStA in Änderung der üblichen persönlichen Beratung seine Sozialberatung auf eine telefonische Beratung und einen E-Mail-basierten Antragsablauf umgestellt.
Nach telefonischer Beratung (diese ist unbedingte Voraussetzung!) kannst du du hier die Daten eingeben und deine Antragsunterlagen erstellen lassen. Diese drucke dann bitte aus und lasse sie uns zukommen. Nähere Informationen findest du auf den Antragsunterlagen. Bitte beachte dabei, dass du dem Antrag eine Studienbescheinigung beilegen musst.
Vielleicht interessiert dich in diesem Zusammenhang auch unser Examensdarlehen. Siehe dazu: Studienfinanzierung.
Wohngeld
Wohngeldberechtigt sind praktisch alle die Studis, welche dem Grunde nach nicht BAföG berechtigt sind und welche kein zu hohes eigenes Einkommen haben (wobei ein zu hohes Einkommen selten der Fall ist).
Nähere Infos dazu z.B, unter https://www.studentenwerke.de/de/content/wohngeld .
Den Wohngeldantrag muss man beim zuständigen Wohnungsamt (Erstwohnsitz!) stellen - für Münster bspw. also unter:
https://www.stadt-muenster.de/wohnungsamt/der-wohngeldantrag.html .
Um zu vorab zu checken, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht, stellt das Land NRW einen Wohngeldrechner zur Verfügung:
https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW
Mitarbeiter in der Sozialberatung
Ahmed Abu Ergaila