Studiumsfinanzierung durch BAföG
Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich die Förderung bezeichnet, die sich aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ergibt. Ursprüngliches Ziel der Einführung des BAföG war, den Menschen, deren Elternhaus ein Studium bzw. eine weiterführende Schulausbildung nicht (ausreichend) finanzieren kann, unter die Arme zu greifen. Jedoch müssen eine lange Reihe an Voraussetzungen erfüllt werden, um BAföG zu erhalten.
Grundsätzlich wird nur die erste Ausbildung gefördert, wenn man zu Beginn des Studiums das 30. Lebensjahr noch nicht beendet hat. Doch nicht jeder Studiengang ist förderungsfähig. Es muss sich um ein grundständiges Studium handeln, ein Erststudium ohne vorherige Ausbildung ist also unproblematisch. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch ausländische Studierende BAföG erhalten.
Der BAföG-Höchstsatz liegt bei 648€ für Studierende, die nicht mehr bei den Eltern wohnen und 478€ für die, die noch zu Hause wohnen. Die Förderungshöhe hängt jedoch von verschiedenen Kriterien ab, z.B. vom Einkommen der Eltern, eigenen Einkommen oder deinem Vermögen. Die Förderungsdauer ist an die Regelstudienzeit gekoppelt, wobei besondere Regelungen für einen Studiengangwechsel oder Studienabbruch, Auslandsaufenthalt, Krankheit, Behinderung, Tätigkeit in einem Hochschulgremium, Schwangerschaft oder die Erziehung eines Kindes unter zehn Jahren gelten. Das BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. In der Regel muss der Darlehensanteil des BAföGs fünf Jahre nach der letzten BAföG-Rate zurückgezahlt werden. Es ist immer sinnvoll, den Versuch zu wagen und einen BAföG-Antrag beim Studentenwerk zu stellen. Die Unterlagen erhält man auch online (www.bafoeg.bmbf.de/de/432.php).