Semesterticket
Mit der Einführung des NRW-Semestertickets zum Wintersemester 2009/10 hat sich der Verkehrsraum, den wir Studierende zum Pauschalpreis nutzen können, erheblich erweitert. Die vielen Anfragen, die der AStA erhält, zeigen uns aber, dass es eine große Unsicherheit darüber gibt, wie weit sich der Geltungsbereich erstreckt und welche Leistungen im (NRW-) Semesterticket inbegriffen sind. Grundsätzlich gibt es zwei Verträge:
1.) Den Vertrag über das regionale Semesterticket
2.) Den Vertrag über die NRW-Erweiterung
Beide Verträge werden zusammengefasst auf einem Ticket – dem Semesterticket. --- Die folgenden Angaben über Leistungen im Rahmen des Semestertickets gelten nur für Studierende der Hochschulen in Münster!
Für viele Studierende, die im näheren und weiteren Umland von Münster wohnen, ist das Semesterticket ebenso unverzichtbar wie für diejenigen, die innerhalb Münsters auf die Busse angewiesen sind. Was viele aber vielleicht noch nicht wussten: Das Semesterticket ist ein Service des AStA! Das heißt, der AStA als Vertretung der verfassten Studierendenschaft der Uni Münster verhandelt mit den Verkehrsbetrieben über den Umfang und Preis des Semestertickets und schließt die dazu notwendigen Verträge ab.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Semesterticket findet ihr unten im FAQ. Lest es euch bitte zunächst sorgsam durch, bevor ihr uns mit Fragen zum Semesterticket kontaktiert.
Semesterticket in Zeiten von Corona
Alle Informationen zum Semesterbeitrag haben wir hier gesammelt. Eine Erstattung des Semestertickets aufgrund von geringerer Nutzung durch die Corona-Pandemie ist leider nicht möglich. Alle Kriterien für die Erstattung des Semestertickets findet ihr weiter unten auf dieser Seite.
Fragen und Antworten zum Semesterticket
Wie bekomme ich das Semesterticket?
Das Ticket kann online im SelfService heruntergeladen und bei Bedarf ausgedruckt werden (empfohlen). Eine Verschickung des Semestertickts per Post ist nicht mehr möglich.
Wann gilt das Semesterticket?
Das Gesamt-NRW-Semesterticket gilt je Semester ab dem offiziellen Semesterstart (Wintersemester: 1.10.; Sommersemester: 1.4.). Für Erstis gilt das Semesterticket trotz aufgedruckter Gültigkeit ab dem 1. Oktober oder 1. April bereits ab dem 1. September im Wintersemester sowie ab dem 1. März im Sommersemester im regionalen Bereich des Semestertickets (regionales Ticket). Ihr könnt also bereits in dem Monat vor Semesterbeginn das regionale Ticket in den unten aufgelisteten Geltungsbereichen (s. "Wo und in welchen Verkehrsmitteln gilt das Semesterticket?") nutzen. Dazu musst du eine Studienbescheinigung (ausgedruckt) mitnehmen, ansonsten wird der Anspruch auf die vorzeitige Gültigkeit des regionalen Semestertickets nicht ersichtlich.
Was muss ich bei der Nutzung beachten?
Das Ticket ist nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis oder bei ausländischen Studierenden mit amtlich beglaubigten Kopien von Ausweisen gültig. Das Ticket muss als digitales PDF oder ausgedrucktes Original vorliegen und darf nicht eingeschweißt oder laminiert werden. Es ist beim Einsteigen in Busse oder auf Verlangen des Personals der Verkehrsbetriebe vorzuzeigen. Wenn du als Ersti noch keinen Studierendenausweis hast oder den Studierendenausweis einfach mal vergisst, ist natürlich auch ein anderer amtlicher Lichtbildausweis (z. B. dein Personalausweis oder dein Führerschein) gültig.
NRW und Umland:
Münster - Osnabrück
Gronau - Enschede
Rheine - Lingen
Rheine - Bad Bentheim - Nordhorn - Neuenhaus
Niedersachsen:
Lügde - Hameln
Vlotho - Hameln
Ibbenbüren-Laggenbeck - Bünde (Westf) (beinhaltet Ibbenbüren-Laggenbeck – Osnabrück und Osnabrück – Bünde (Westf.))
Lengerich (Westf) - Osnabrück Hbf
Osnabrück Hbf - Halen
Westbarthausen - Osnabrück Hbf
Minden - Hannover
Rheinland-Pfalz:
Au (Sieg) - Niederschelden Nord
Betzdorf - Struthütten
Hessen:
Warburg - Kassel
Hier findet ihr ein offizielles Dokument mit einigen der Stichstrecken. Die Strecken nach Kassel, Hannover und Neuenhaus gelten nur für Studierende der Uni Münster und sind deshalb nicht abgebildet.
Das regionale Ticket (für Ersteinschreiber*innen bereits ab 1.3. bzw. 1.9. gültig!) kann im Münsterland (Stadt Münster, Stadt Hamm, Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf) und in Ruhr-Lippe (Kreise Soest und Unna) sowie auf folgenden Zugstrecken genutzt werden:
Münster - Rheda-Wiedenbrück
Münster - Gronau - Enschede
Münster - Coesfeld (Westf.)
Münster - Dortmund Hbf.
Münster - Osnabrück Hbf.
Münster - Rheine - Lingen (Ems)
Münster - Hamm - Schwerte (Ruhr)
Münster - Recklinghausen Hbf.
Dortmund Hbf. - Gronau - Enschede
Dortmund Hbf. - Hamm (Westf.)
Rheine - Osnabrück Hbf.
Hamm (Westf.) - Paderborn Hbf.
Hamm (Westf.) - Bielefeld
Coesfeld (Westf.) - Reken
Holzwickede - Soest
Schwerte (Ruhr) - Ergste
Schwerte (Ruhr) - Wickede (Ruhr)
Unna - Fröndenberg
Unna - Massen
Hier findet ihr eine Übersicht des regionalen Geltungsbereichs als Grafik für Bus und Bahn, hier ein offizielles Dokument der DB mit der entsprechenden Grafik (es gilt die untere Grafik, "Münster-Tarif").
Ihr habt Probleme mit dem Kontrollpersonal? In diesem Dokument findet ihr ab Seite 125 die Tarifbestimmungen für das regionale Semesterticket. Weißt das Kontrollpersonal auf dieses Dokument nochmal hin.
Alle Mitnahmeregelungen gelten nur im Bereich des regionalen Semestertickets und nicht in ganz NRW.
Werktags ab 19 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ganztägig gilt das Semesterticket im Bus für bis zu 5 Personen (SeTi-Ticket-Inhaber*in, 1 Person ab 15 Jahren, 3 Kinder) im Münsterland (Stadt Münster, Stadt Hamm, Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf) und in Ruhr-Lippe (Kreise Soest und Unna). Anstelle von Personen können auch Fahrräder mitgenommen werden, wobei pro Person maximal ein Fahrrad erlaubt ist. Auch der Nachtzuschlag entfällt für die mitgenommenen Personen. Eine Erweiterung der Gruppengröße nach Fahrtantritt ist nicht zugelassen.
Außerdem gilt Werktags ab 19 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ganztägig das Semesterticket in den Zügen des Schienenpersonennahverkehrs (RE, RB und S) auf den unten stehenden Streckenabschnitten für bis zu 5 Personen (SeTi-Ticket-Inhaber*in, 1 Person ab 15 Jahren, 3 Kinder). Anstelle von Personen können auch Fahrräder mitgenommen werden, wobei pro Person maximal ein Fahrrad erlaubt ist. Eine Erweiterung der Gruppengröße nach Fahrtantritt ist nicht zugelassen.
Münster - Gronau - Enschede
Münster - Coesfeld (Westf.)
Münster - Dortmund Hbf.
Münster - Osnabrück Hbf.
Münster - Rheine - Lingen (Ems)
Münster - Hamm - Schwerte (Ruhr)
Münster - Recklinghausen Hbf.
Dortmund Hbf. - Hamm (Westf.)
Hamm (Westf.) - Bielefeld
Schwerte (Ruhr) - Wickede (Ruhr)
Unna - Massen
Die Mitnahmeregelung endet am Folgetag um 3.00 Uhr, in Münster um 5 Uhr und im Nachtbus bis Betriebsschluss. Wird im Rahmen einer regionalen Mitnahmeregelung eine Person mitgenommen, dann muss für die Fahrt über den regionalen Geltungsbereich hinaus je nach Relation ein EinfachWeiterTicket NRW für die mitgenommene Person erworben werden, für Fahrräder ein FahrradTagesTicket NRW.
Im Geltungsbereich des regionalen Semestertickets ist die kostenlose Mitnahme in Bus und Bahn von bis zu 3 Kindern im Alter von 6 bis 14 Jahren ganztägig ohne Zeiteinschränkung gestattet. Wo genau der regionale Geltungsbereich liegt, seht ihr anhand dieser Grafiken für Bus und Bahn oder unter „Wo und in welchen Verkehrsmitteln gilt das Semesterticket?“. Alle hier aufgeführten Mitnahmeregelungen gelten nur für Studierende der Uni Münster.>!>
Wenn du dein Ticket vergessen hast und kontrolliert wirst, kannst du die 60 Euro sparen, indem du so bald wie möglich bei der Bahn dein Ticket und deine Zahlungsaufforderung von 60 Euro vorlegst, dann musst du nur eine Bearbeitungsgebühr bezahlen. Du kannst dir dein Ticket natürlich zur Sicherheit immer auf deinem Handy abspeichern. Solange du dann noch einen Ausweis dabei hast, umgehst du diese Unannehmlichkeiten.
Solltest du dein Ticket verloren haben, kannst du es dir im SelfService erneut herunterladen.
Leider ist eine Erstattung des Semestertickets bei Nicht-Nutzung nicht so einfach möglich.
Das Semesterticket basiert auf dem Solidaritätsprinzip. Dadurch, dass alle Studierenden der Uni Münster, also 45.000, ihren Beitrag zahlen, ist das Semesterticket überhaupt erst möglich. Durch das Ticket können alle Studierenden in ganz NRW den ÖPNV nutzen. Einige nutzen das Semesterticket mehr und andere eher weniger. Das Solidaritätsprinzip rechtfertigt also, dass wir alle den gleichen Betrag zahlen. Aufgrund der finanziellen Situation der meisten Studis, ist das Semestertickets wichtig und notwendig, gerade für Pendler*innen.
Aus triftigen Grund kann eine Erstattung beantragt werden, das bloße Nicht-nutzen des Tickets fällt allerdings nicht darunter. Das belegt mitunter ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes das eine Studierendenschaft, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Pflichtmitgliedschaft verfasst ist, die Kompetenz hat, durch Abstimmung in einer Urabstimmung ein Semesterticket einzuführen.
Die zur Erstellung des Semestertickets im Onlineverfahren über den NRW-Ticketshop (OTS) notwendigen personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Matrikelnummer und Geschlecht) werden ausschließlich zur Erstellung des Semestertickets verwendet und nicht gespeichert, sofern die Nutzer*innen einer weiteren Verwendung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Eine derartige Zustimmung darf dabei keine Voraussetzung für die Erstellung des Semestertickets sein.
Zweithörer*innen können leider kein Semesterticket erhalten.
Studierende, die sich bis zum 15. Mai (SoSe) oder zum 15. November (WiSe) exmatrikuliert haben oder exmatrikuliert worden sind, können das Semesterticket nicht mehr benutzen. Du bekommst den Semesterticketbeitrag erstattet.
Gästetickets
Es gibt keine Gästetickets. Dein Semesterticket ist für Fahrten zur Universität (zum Beispiel für Vorkurse) auch vor der angegeben Zeit gültig (s.o.), mehr dazu steht aber im Schreiben, das du nach der Einschreibung erhälst.
Rückerstattung Semesterticket
Rückerstattungen / Härtefälle
In einigen Situationen (siehe unten) kann der Betrag für das Semesterticket zurückerstattet werden.
Du meldest dich unter folgender Adresse mit deinen Uni-Zugangsdaten an. Erforderliche Dokumente kannst du dort als PDF, JPG oder JPEG hochladen:
Das Portal wird geöffnet sobald die Rückmeldefrist beginnt. Nachdem deine Zahlung registriert wurde, kannst du deinen Antrag stellen.
Der Semesterticketbeitrag wird dir zurückerstattet, wenn der Antrag bis zum 15. November (für das Wintersemester) oder dem 15. Mai (SoSe) gestellt wurde. Zu diesem Zeitpunkt müssen alle notwendigen Anlagen (z.B Bescheinigungen) eingereicht sein!
Mit der Erstattung des Semesterticketbeitrages erlischt die Fahrberechtigung.
Eine Erstattung des Semesterticketbeitrages kommt für folgende Fälle in Frage:
Die folgenden Erstattungsfälle werden direkt beim Studierendensekretariat der Universität, Schlossplatz 2, 48149 Münster abgewickelt:
- Studierende, die sich nach erfolgter Rückmeldung exmatrikuliert haben oder exmatrikuliert worden sind.
- Studierende, die für das betreffende Semester beurlaubt sind.
Diese Erstattungsfälle werden über das Online-Erstattungsportal abgewickelt:
- Schwerbehinderte, die im Besitz einer gültigen Wertmarke sind.
- Schwerbehinderte, die aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage sind das Semesterticket zu nutzen.
- Kranke, die aufgrund ihrer Erkrankung den ÖPNV voraussichtlich für mindestens 4 Monate im laufenden Semester nicht nutzen können.
- Studierende, die sich im Rahmen ihres Studiums (z.B. Auslandsstudium) nachweislich 4 Monate - oder länger - pro Semester außerhalb des Geltungsbereiches des Semestertickets befinden.
- Doktorand_innen, die weder Erst- noch Zweitwohnsitz im Geltungsbereich des Semestertickets haben.
- Studierende, die an der Uni Münster zusätzlich zu einer anderen Hochschule im Tarifbereich NRW eingeschrieben sind.
- Studierende, die sich in einer finanziellen Notlage befinden und das Ticket nicht oder nur unzumutbar nutzen können. Für diesen Erstattungsfall ist ein Gespräch mit unserem Sozialberater erforderlich.