Studi-Kidz-Zuschuss

Studierende mit Kind können einen Zuschuss für angefallene Kinderbetreuungskosten beantragen. Der sogenannte Studi-Kidz-Zuschuss beträgt 300 € für gemeinsam Erziehende und 600 € für Alleinerziehende. Dazu könnt ihr diesen Antrag per mail beim Gleichstellungsbüro der Uni Münster einreichen. Als Begründung genügt der Verweis auf die Covid-19 Pandemie. Es ist nicht nötig, dass der*die Babysitter*in bei euch angestellt wird oder einen Gewerbeschein besitzt. Weitere Infos vom Gleichstellungsbüro findet ihr hier.

Bei Fragen könnt ihr euch auch sehr gerne an die Beauftragung Studium mit Kind wenden. Ihr erreicht uns unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Für wen?

Du bist

  • eingeschriebene*r Student*in
  • nicht in einem sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis angestellt
  • Dein/e Kind/er ist/sind
  • bis 12 Jahre alt
  • in einer Regelbetreuung

StudiKidz Zuschuss wird gezahlt bei

  • Lehrveranstaltungen außerhalb der regulären Betreuungszeiten
  • Prüfungs-, bzw. Examensphasen
  • Schließung/Urlaubszeiten der Regelbetreuung
  • Unerwartetem Ausfall der Regelbetreuung (z.B. Kita-Streik, Erkrankung der Betreuungsperson etc.)
  • Notfällen

Wie funktioniert der StudiKidz Zuschuss?

Das Antragsformular und ein Merkblatt mit den wichtigsten Informationen zum genauen Ablauf findest Du auf der Homepage des Büros für Gleichstellung der WWU. Der Antrag sollte bestenfalls so früh wie möglich, d.h. am Anfang des Semesters, gestellt werden. In Notfällen kann der Antrag auch kurzfristig, spätestens aber bis drei Tage nach Inanspruchnahme flexibler Betreuungsmöglichkeiten gestellt werden. Bei dem Angebot handelt es sich um einen finanziellen Zuschuss der WWU, der in Form einer Rückerstattung angefallener Betreuungskosten geleistet wird. Wenn Ihr nicht in der Lage sein solltet, die Betreuungskosten vorzustrecken, gibt es die Möglichkeit, beim AStA ein Sozialdarlehen für den Betreuungskostenzuschuss zu beantragen.
Insgesamt könnt Ihr aktuell einen Betreuungskostenzuschuss von maximal 150€ pro Elternteil oder als Alleinerziehende*r von maximal 300€ pro Semester beantragen.
Dabei ist es Euch überlassen, ob Ihr lieber auf eine Euch bereits vertraute Betreuungsperson zurückgreifen wollt oder die Babysittingbörse des AStA bzw. das Unterstützungsangebot des Büros für Gleichstellung zur Vermittlung nutzen möchtet.